Empfehlenswert ist es, die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Wie die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg Vorpommern feststellen musste, nutzen jedoch diverse Firmen die Unkenntnis der Verbraucher aus und lassen sich einen Abbuchungsauftrag unterzeichnen. Oft merken und erkennen Verbraucher den Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag nicht. Verbraucher sollten beachten, dass das sichere Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung heißt. Der Abbuchungsauftrag ist auch eine Lastschrift, jedoch ist dieser an die Bank gerichtet. Beim Abbuchungsverfahren ist auch eine Lastschrift, jedoch ist dieser an die Bank gerichtet. Beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet sich von dem gängigeren Verfahren der Einzugsermächtigung in einem wesentlichen Punkt: Man kann eine solche Buchung nicht bei seiner Bank rückgängig machen. Ist das Geld erst einmal auf dem Empfängerkonto, ist es unwiderruflich übertragen. Diese besondere Form der Lastschrift ist im Regelfall nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich.

Erteilte Abbuchungsaufträge gelten nicht für die Ewigkeit, sie können wieder rückgängig gemacht werden, indem der Verbraucher diese bei der Bank widerruft.

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