Punkt 1 - Genügend Schlaf
Ein berufstätiger Mensch mit zehn bis zwölf Stunden Arbeitspensum einschließlich Mittagspause und Weg zur Arbeit und zurück braucht siebeneinhalb bis acht Stunden Schlaf, um seine Leistungsfähigkeit auf Dauer zu erhalten. Unsere Schlafmangelgesellschaft (Fernsehen bis 24 Uhr, Aufstehen 06.30 Uhr) züchtet selbst eine sogenannte "reizbare Schwäche" mit Müdigkeit, Mattheit und Abgeschlagenheit nach außen sowie innerer Unruhe, Nervosität und Angespanntheit im Inneren. Dies kann zunehmend zu Reizbarkeit und gelegentlicher Explosivität oder Agressivität führen.
Punkt 2 - Ausreichend körperliche Aktivität
Am besten täglich 30 Minuten draußen bei Tageslicht im Wald mit Nordic-Walking-Stöcken oder auch Fahrrad fahren, schwimmen, Gymnastik.
Punkt 3 - Gesunde Ernährung
Eine gesunde Ernährung bedeutet viel Obst und Gemüse, Nüsse als Gehirnnahrung, wenig rotes Fleisch und 1,5 Liter Flüssigkeit am Tag.
Punkt 4 - Aufputschmittel in Maßen und Suchtmittel streng meiden
Zwei Tassen Kaffee am Tag schaden meist nichts, ab sechs Tassen besteht Kaffee Sucht. Kleine Mengen Alkohol schützen sogar die Blutgefäße und evrringern die Gefahr von Cholesterinablagerungen, bei Männern gilt die Regel: Ein Viertel Liter Wein oder ein halber Liter Bier, bei Frauen sollte es wegen der geringen Muskelmasse (Alkoholabbau) die Hälfte sein. Übrigens: Nikotin plus Pille bedeutet für Frauen ab 40 Jahren eine erhöhte Schlaganfallgefahr. Hier haben die Frauen die Männer bereits überholt und sind gerade dabei, auch beim Herzinfarkt gleichzuziehen.
Punkt 5 - Ruhephasen einplanen und Entspannung lernen
Im Beruf, aber auch am Abend oder Wochenende müssen echte Ruhephasen- nicht unter zwei Stunden - eingeplant werden, damit eine wirkliche Regeneration eintreten kann. Schützen Sie ihre Erholungszeiten vor dem Zugriff von Freunden, Familie oder der Verwandtschaft. Lernen sie auch Meditation, Yoga, autogenes Training oder einfach Faulenzen. Damit sollte man nicht warten. Günstig ist es, wenn diese Techniken bereits vor einem Burnout- Fall beherrscht werden.
Punkt 6 - Hobbys und Kontakte pflegen
Lebenslanges Lernen, Kreativität und Geselligkeit sind absolut wichtig für eine psychsoziale Gesundheit. Aber bitte nicht am Wochenende statt Ausruhen einen Hobby- Stress entwickeln. Oft wird dieser als Ausgleich für den Frust im Job genutzt, wenn eigentlich Ausruhen angesagt wäre.
Punkt 7 - Die spirituelle Ebene fördern
Nicht jeder wird sich sofort damit identifizieren. Trotzdem ist im Hinterkopf zu behalten: Seien Sie offen, entwickeln Sie im Stressfall neue Lebensstrategien und fragen Sie sich, was die jeweilige Situation Sie lehren will. Dankbarkeit macht zufriedener und fördert die innere Gelassenheit. Geben kann mehr Freude bringen, als immer nur zu fordern und zu nehmen.
*Auf der Seite schlafen. Hilfreich kann eine Rückenlage- Verhinderungsweste sein
*Möglichst gleiche Zubettgeh- und Aufstehzeiten einhalten
*Übergewicht senken
*Auf Schlafhygiene achten: Der Schlafraum sollte kühl, dunkel,ruhig und die Raumluft nicht zu trocken sein.
*Keinen Alkohol vor dem Schlafen trinken. Er lässt die Rachenmuskeln erschlaffen.
Allerdings ist zu beachten, dass das handschriftliche Testament nur dann wirksam ist, wenn es von der ersten bis zur letzten Zeile selbst geschrieben worden ist. Selbst wenn nur ein Teil des Textes maschinengeschrieben ist, ist das Testament unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn Dritte dem niedergelegten Willen des Erblassers einen Zusatz hinzufügen. Am Schluss des Textes muss eine Unterschrift stehen. Es empfiehlt sich, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung mit Vor- und Zunamen unterschreibt. Allerdings kann der Erblasser auch mit einer anderen Bezeichnung ("Eure Mutter" oder mit einem Künstlernamen) das Testament unterzeichnen. Auch in den zuletzt genannten Fällen ist das Testament gültig, sofern die Identität des Testamentserstellers einwandfrei festgestellt werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass die Unterschrift lesbar ist. Der Erblasser sollte allerdings so unterschreiben, wie er üblicherweise Briefe ect. unterzeichnet. Fügt der Erblasser zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich einen Zusatz seinem Testament bei, so muss auch dieser Zusatz nochmals gesondert unterschrieben werden.
